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Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass möglichst alle Menschen wp-profis.com nutzen können. Auf dieser Seite legen wir offen, welchen Stand unsere Website bei der Barrierefreiheit hat und wie Sie uns Hindernisse melden.
Unser Anspruch
Wir richten wp-profis.com nach den anerkannten Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Stufe AA, aus. Das bedeutet konkret: sauberes, semantisches HTML, eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokus-Markierungen, aussagekräftige Alt-Texte und Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern Teil der laufenden Pflege: Bei Änderungen an der Website prüfen wir die Zugänglichkeit erneut.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung. Wir haben die Website automatisiert (unter anderem mit axe-core) sowie manuell mit der Tastatur geprüft; auf den geprüften Seiten wurden dabei keine Verstösse gegen die WCAG-Stufe AA festgestellt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist wp-profis.com weitgehend barrierefrei.
Eine vollständige, unabhängige Prüfung durch eine externe Fachstelle ist bisher nicht erfolgt. Einzelne Inhalte — etwa ältere Beiträge, eingebettete Inhalte Dritter oder PDF-Dokumente — erfüllen die Kriterien möglicherweise noch nicht vollständig. Wo uns solche Punkte bekannt sind oder gemeldet werden, arbeiten wir sie nach.
Barriere gefunden? Sagen Sie es uns
Wenn Ihnen auf unserer Website etwas begegnet, das Sie nicht wahrnehmen, bedienen oder verstehen können, melden Sie es uns bitte — über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +41 41 589 67 78. Beschreiben Sie kurz, wo das Problem auftritt und womit Sie die Seite nutzen (zum Beispiel Browser oder Hilfsmittel).
Wir melden uns in der Regel innert einem Werktag zurück und beheben gemeldete Barrieren so rasch wie möglich. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die gewünschte Information in einer anderen, für Sie zugänglichen Form bereit.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz sind öffentliche Stellen (Bund, Kantone) verpflichtet, ihre Web-Angebote barrierefrei zu gestalten. Für private Unternehmen besteht aktuell (Stand 2026) noch keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Mit der laufenden Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist frühestens ab 2027 mit entsprechenden Pflichten auch für private Anbieter zu rechnen; die technische Grundlage bilden voraussichtlich die WCAG. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig — weil gute Zugänglichkeit für uns zum Handwerk gehört.
Für Kundinnen und Kunden im EU-Raum können abweichende Regeln gelten, etwa der European Accessibility Act (in Deutschland umgesetzt durch das BFSG, seit Juni 2025). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, ist eine rechtliche Frage — deren verbindliche Beantwortung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt, nicht zu uns.
Stand dieser Erklärung: 22. Juli 2026. Wir aktualisieren sie bei wesentlichen Änderungen an der Website oder der Rechtslage.